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für Arbeitnehmer

Sie erhalten von mir Beratung und Rechtsschutz vor allem in folgenden Fällen:

  • Kündigungsschutzprozesse

  • Aufhebungs-/ Abwicklungsverträge

  • Abmahnungen

  • Zeugnisrecht

  • Lohnklagen

  • Teilzeit und befristete Arbeitsverhältnisse

für Arbeitgeber

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Die Arbeitswelt sowie die Rechtsprechung der Arbeitsgericht unterliegt einem ständigen Wandel. An diese sich ständig ändernden Rahmenbedingungen müssen auch die vertraglichen Grundlagen angepasst werden. Entscheidend ist zunächst das richtige Tätigkeitsmodell. Meine Beratung erstreckt sich über das klassische Arbeitsverhältnis hinaus (hier ist bei der Vertragsgestaltung insbesondere der Beachtung des Nachweisgesetzes Bedeutung beizumessen) auch auf die Erstellung von Dienst- und Werkverträge sowie Arbeitnehmerüberlassung. Passend dazu finden wir ein zeitgemäßes Vergütungssystem mit klar strukturierten Zielvereinbarungen und Leistungsprämien.

 

Daneben unterstütze ich Sie bei allen klassischen Fragestellungen aus dem Personalbereich, sowie insbesondere auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

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